Dazu ein Zitat des Staatsrechtlers
Prof. Elicker:
Zitat Elicker: "Durch Planungs- und Genehmigungsakte, deren
Umsetzung zu einer massiven Entwertung von privatem Hauseigentum
führt, wird letztlich von hoheitlicher Hand in das Grundrecht
aus Art. 14 GG zugunsten privater Geschäftemacher eingegriffen.
Damit ist selbst bei einer rechtmäßigen Planung/Genehmigung
die Frage nach Entschädigung zu beantworten. Schon in §
75 der Einleitung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht war
festgeschrieben: "Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher
seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens
aufzuopfern genötigt wird, zu entschädigen gehalten".
In dieser Tradition haben Rechtslehre und Rechtsprechung die entschädigungsrechtlichen
Institute des enteignenden (rechtmäßig) und des enteignungs-gleichen
(rechtswidrig) Eingriffs entwickelt."
"Wir gehen davon aus, dass viele Projekte zukünftig unter
juristischem Druck zusammenbrechen. Die Initiativen müssen
insbesondere den Tatbestand der persönlichen Haftung der Politiker
vor Ort für Fehleinschätzungen und spätere Schäden
deutlich herausstreichen und den Entscheidern beständig vor
Augen führen."
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