Aktualisiert: 20.07.2020
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Enteignung

Hier finden Sie Beiträge aus dem Internet zum Thema Enteignungen:

Gegner der Stromtrasse haben keine Chance (meint Die Welt)
Durch neue Stromautobahnen droht Enteignungswelle
15 Meter am Haus vorbei
Neue Stromtrassen sollen zu Massenenteignungen führen
Enteignung zugunsten von "Gemeinwohlzielen" bleibt zulässig
Dazu ein Zitat des Staatsrechtlers Prof. Elicker:

Zitat Elicker: "Durch Planungs- und Genehmigungsakte, deren Umsetzung zu einer massiven Entwertung von privatem Hauseigentum führt, wird letztlich von hoheitlicher Hand in das Grundrecht aus Art. 14 GG zugunsten privater Geschäftemacher eingegriffen. Damit ist selbst bei einer rechtmäßigen Planung/Genehmigung die Frage nach Entschädigung zu beantworten. Schon in § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Preußischen Landrecht war festgeschrieben: "Dagegen ist der Staat denjenigen, welcher seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern genötigt wird, zu entschädigen gehalten". In dieser Tradition haben Rechtslehre und Rechtsprechung die entschädigungsrechtlichen Institute des enteignenden (rechtmäßig) und des enteignungs-gleichen (rechtswidrig) Eingriffs entwickelt."
"Wir gehen davon aus, dass viele Projekte zukünftig unter juristischem Druck zusammenbrechen. Die Initiativen müssen insbesondere den Tatbestand der persönlichen Haftung der Politiker vor Ort für Fehleinschätzungen und spätere Schäden deutlich herausstreichen und den Entscheidern beständig vor Augen führen."

Wer besitzt, der muß gerüstet sein.

Johann Wolfgang von Goethe